BEFRISTETE AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR GESCHÄFTSBESUCHER
Erforderliche Dokumente für den Antrag in Costa Rica:
- Antragsformular.
- Anschreiben auf Spanisch mit folgenden Angaben:
- Begründung des Antrags
- Vollständiger Name
- Nationalität
- Familienstand
- Alter
- Beruf
- Adresse
- Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail)
- Das Antragsformular wird im Beisein des zuständigen Konsularbeamten am Tag des Termins unterzeichnet.
- 2 aktuelle farbige Passbilder.
- Original und Kopie der folgenden Dokumente, die nicht älter als sechs Monate ab Ausstellungsraum sein dürfen und über eine Apostille verfügen müssen.
- Internationale Geburtsurkunde,
- Polizeiliches Führungszeugnis des Wohnsitzes der letzten drei Jahre,
- Zahlungsbeleg über den Betrag von ¢ 125 und ¢ 2,50; für jedes mit dem Antrag vorgelegte Blatt, für Briefmarken, mit Angabe des Namens der ausländischen Person, auf das Konto 242480-0 der Bank von Costa Rica (Banco de Costa Rica).
- Das Abnehmen von Fingerabdrücken beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit (Archivo Policial del Ministerio de Seguridad Pública).
- Nachweis der Anmeldung bei der Botschaft des Herkunftslandes der beantragenden Person in Costa Rica.
- Fotokopie aller Seiten des Reisepasses mit Apostille.
- Schreiben des von Ihnen vertretenen Unternehmens mit Angabe des Grundes für Ihren Besuch im Land und des Zeitrahmens.